Ordentliche Mitglieder können alle zur Berufsausübung zugelassenen Ärzte werden, die an der orthopädischen Rheumatologie interessiert sind. Ordentliches Mitglied kann nur werden, wer Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Traumatologie e.V. (bei Ausländern: Mitglied der eigenen nationalen orthopädischen Gesellschaft) ist.
Außerordentliches Mitglied können Angehörige anderer akademischer Berufe werden, die an den Zielsetzungen des Vereins interessiert sind.
Fördernde Mitglieder können Einzelpersonen oder juristische Personen werden, die den Verein in geeigneter Weise unterstützen und fördern wollen.
Kooperative Mitglieder können Institutionen werden, die an einer aktiven Zusammenarbeit mit der Assoziation für Orthopädische interessiert sind.
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte denken Sie daran, der Geschäftsstelle der DGORh (rehart@fdk.info) bei allen Änderungen Ihrer elektronischen Anschrift eine entsprechende Information darüber zukommen zu lassen. An Ihre aktuelle e-mail-Adresse erhalten Sie alle Informationen der Fachgesellschaft der orthopädischen Rheumatologie und stellen damit Ihre Erreichbarkeit gemäß der Satzung sicher.
Sollten Sie Ihre PIN für den internen Bereich der homepage der DGORh nicht mehr auffinden können, schreiben Sie bitte per mail an:
für die Übersendung einer neuen.
Mit freundlichem Gruß
Prof. Dr. med. St. Rehart
Präsident der DGORh